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Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, können zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit max. 24 Monate lang Einstiegsgeld erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
§ 16b Sozialgesetzbuch II
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