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Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
Gefördert werden Modellprojekte zur  Betreuung und Beratung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in den Kommunen in Bayern.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkosten-pauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten wird die Personalkostenpauschale nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz angesetzt.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.