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Zweck der Zuwendungen ist die Stärkung regionaler Identität in den Teilräumen Bayerns im Rahmen der Heimatpolitik als Beitrag zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung). Durch ganzheitliche Kommunikation und Inwertsetzung der identitätsprägenden Merkmale der Region wird ein Beitrag zur eigenständigen Regionalentwicklung und zur räumlichen Wettbewerbsfähigkeit der Teilräume geleistet. Insbesondere sollen die Zuwendungen beitragen zur verbesserten regionalen Abstimmung und Vernetzung, der nachhaltigen Inwertsetzung von identitätsstiftenden Merkmalen und zu einer besseren Profilbildung bayerischer Regionen nach innen und außen.
Gefördert werden neue, regionale Projekte mit grundsätzlich folgenden Inhalten:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts, soweit zumindest ein Mitglied/Gesellschafter ein Landkreis ist. Dabei ist eine Kooperation mehrerer Gebietskörperschaften und eine Beteiligung anderer Institutionen möglich.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, bewegliche Sachen, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr und Region. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.