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Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.
Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.