Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).
Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; die Leistungen werden sowohl von den Jugendämtern als auch von Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände u.a.) erbracht; letztere können auch von den Jugendämtern mit der Durchführung anderer Aufgaben betraut werden.www.jugendsozialarbeit.bayern.de